Unser Ortsbeauftragter (OB)

Der OB leitet den Ortsverband in eigener Zuständigkeit. Er vertritt die Belange des OV zu anderen Behörden, den benachbarten Feuerwehren und anderen Bedarfsträgern wie bspw. dem Ordnungsamt oder der Polizei.

Der OB ist sowohl für den Haushalt des OV, als auch für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV zuständig.

Um dem OB möglichst viel Arbeit abzunehmen, verfügt jeder OV über einen Stab, dessen Leiter der stellvertretende Ortsbeauftragte (stv. OB) ist. Der stv. OB vertritt den OB in allen Angelegenheiten, sofern der OB verhindert ist.

Während es bei einer Feuerwehr den Wehführer als Leiter der Feuerwehr im normalen Dienstbetrieb und bei Einsätzen gibt, unterscheidet sich dies zu den Strukturen im THW. Die Behördenstruktur sieht vor, dass der OB natürlich und zu jeder Zeit der Dienststellenleiter ist, der auch die Einheiten in einen Einsatz entsendet, allerdings verhält es sich ab dem Moment, in denen die Einheit und/oder eine Teileinheit den Hof verlässt, so, dass der Zugführer dann die taktische Einsatzführung für die ihm unterstellten THW-Einsatzkräfte übernimmt (Einsatzstruktur).

In diesen Einsatzfällen obliegt es dem OB mit seinem Stab, bspw. in der Unterkunft einen Leitungs- und Koordinierungsstab (LuK) einzurichten, um von der OV-Unterkunft die sich im Einsatz befindlichen Einsatzkräfte zu unterstützen.

Der stellvertretende Ortsbeauftragte (stv. OB)

Der stv. OV vertritt den Ortsbeauftragten in allen den Dienstbetrieb angehenden Belangen. Darüber hinaus ist er als Chef des OV-Stabes der Vorgesetzte der Stabsmitglieder und für deren jeweilige Dienstgeschäfte mitverantwortlich.

In unserem Ortsverband wird diese Position durch Lars-Uwe Rudek wahrgenommen.

(Bild folgt)

Dienststellungskennzeichen